Miete

Ein Mietvertrag verhält sich ähnlich wie Leasing. Hier handelt es sich um eine Nutzungsüberlassung eines Objektes inklusive einer Wartungs- oder Servicevereinbarung. Der Mietvertrag hat eine Grundlaufzeit, die bei Vertragsabschluß festgelegt wird. Nach Ablauf der Grundlaufzeit des Vertrages verlängert sich dieser, falls er nicht innerhalb der Frist gekündigt wird. Bei Beendigung des Vertrag geht das Mietobjekt wieder in den Besitz des Eigentümers über.

 

Der Unterschied zum Leasing besteht hauptsächlich in der Servicvereinbarung, die im Vertrag festgeschrieben wird. Das ermittelte Monatsvolumen und die Kosten der Folgeseiten sind bindend für die gesamte Vertragslaufzeit. Wir bieten verschiedene Vertragsvarianten an, um flexibel auf Änderungen im Unternehmen reagieren zu können. Ein Beispiel wäre ein Vertrag über einen Seitenpreis inkl. Gerätemiete über eine bestimmte Laufzeit mit einer Verrechnung der Minderseiten im folgenden Jahr.

 
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