Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir sind berechtigt, innerhalb einer Frist von 2 Wochen die Annahme einer Bestellung abzulehnen. Einer Bestätigung der Annahme bedarf es nicht. Das gilt auch für den Fall einer Bestellung bei einem unserer Außendienstmitarbeiter. Sonstige Vereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern bedürfen unserer Zustimmung.
    Tritt nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die unser Anspruch auf Gegenleistung gefährdet wird, so sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder seitens des Käufers Sicherheit für sie geleistet wurde. Ist der Käufer nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist, die geforderte Sicherheit zu stellen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso sind wir einem solchen Falle, insbesondere bei Konkurs- oder Vergleichseröffnung, jederzeit berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. Für deren Benutzung und Minderwert sowie als Ersatz für unsere Aufwendungen sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu beanspruchen.
    Ferner hat uns der Käufer in einem solchen Falle auf unser Verlangen ein Verzeichnis sämtlicher bei ihm vorhandener Waren, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehen, einzureichen und uns eine Aufstellung der gemäß Punkt 2 dieser Bedingungen an uns abgetretenen Forderungen enthalten muss, zu übermitteln, auf unser Verlangen hat der Käufer seinen Schuldnern die Abtretung der Forderung an uns anzuzeigen, wobei es uns freisteht, diese Anzeige auch von uns aus zu machen.
    Wir sind auch im Falle der Bewilligung von Ratenzahlungen berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Käufer seinen Teilzahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht ordnungsgemäß nachkommt und die von uns gewährte Stundung des Kaufpreises widerrufen wird. Die Zahlung des Kaufpreises hat in bar, Bank- oder Postschecküberweisung zu erfolgen. Schecks werden nur zahlungshalber unter dem üblichen Vorbehalt angenommen. Wechsel nehmen wir nur bei besonderer Vereinbarung und ebenfalls nur zahlungshalber unter dem üblichen Vorbehalt entgegen. Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen sind ausnahmslos an uns zu richten. Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt.

  2. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten aller Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten vor. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Machen wir von unserem Recht auf Rücknahme der Ware Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser schriftlich von uns erklärt wird. Darüberhinausgehende Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verschleuderung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung sind nicht gestattet.
    Der Käufer darf die Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Ist der Käufer kein Vollkaufmann, so hat er sich in jedem Fall unser Eigentum auch gegenüber Dritten ausdrücklich vorzubehalten. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich unserer Waren jetzt oder später zustehenden Forderungen an uns sicherheitshalber ab. Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Der Käufer ist demgemäß auch nicht berechtigt, die noch unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zum Zwecke der Kreditbeschaffung oder aus anderen Gründen, Dritten, insbesondere auch einem Finanzierungsinstitut, ohne unsere Genehmigung zu übereignen oder zugunsten des Dritten zu belasten. Werden die von uns gelieferten Waren von dem Käufer zusammen mit Waren anderer Lieferanten unter Stellung einer Gesamtrechnung veräußert, so ist von dem Gesamtrechnungsbetrag der Betrag an uns abgetreten, der auf die in der Gesamtrechnung enthaltenen und von uns gelieferten Waren entfällt.
    Von etwaigen Pfändungen muss uns der Käufer sofort verständigen. Den pfändenden Dritten hat er auf unser Eigentum hinzuweisen. Er ist zur Tragung der uns durch die Pfändung entstehenden Kosten so weit verpflichtet, als zum einen die Intervention erfolgreich ist, und zum andern beim Beklagten als Kostenschuldner Zwangsvollstreckung vergeblich von uns versucht wurde. Die bei einem Weiterverkauf durch den Käufer von diesen in Zahlung genommenen Gegenstände, insbesondere auch Schecks und Wechsel, gehen mit Empfang unmittelbar in unser Eigentum über, wobei der Käufer sie im Rahmen eines Verwahrungsvertrages für uns in Besitz nimmt. Eine Diskontierung dieser Wechsel ist ohne unsere Genehmigung unzulässig.
    Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind gegen alle Risiken zu versichern und sachgemäß zu lagern. Den Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme tritt der Besteller bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten an uns ab.

  3. Wir sind berechtigt, die von uns angegebenen Liefertermine um 2 Monate zu überschreiten, wenn Lieferschwierigkeiten auftreten, die nicht von uns zu vertreten sind.

  4. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen, die jedoch nur bei vorher von uns einzuholender Zustimmung von uns angenommen werden.

    Eine Haftung für Transportschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir sichern die Ware jedoch auf eigene Kosten in ausreichender Höhe gegen etwaige Transportschäden. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
    Erfüllungsort ist Dillingen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Dillingen zuständige Amts-/Landesgericht, wenn der Käufer Vollkaufmann ist.

  5. Wir gewährleisten für die Zeit von 6 Monaten ab Übergabe der neuen Ware, dass diese frei von Fehlern ist, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder nicht unerheblich mindern. Während dieser Zeit führen wir Nachbesserungen kostenlos aus oder liefern nach eigenem Ermessen Ersatzmaschinen bzw. -geräte der gleichen Art. Die Geräte sind zum Zwecke der Nachbesserung in die Kundenwerkstatt des Verkäufers einzusenden. Sollte eine Nachbesserung für den Kunden nicht zumutbar oder auch eine Ersatzmaschine nicht fehlerfrei sein, ist der Kunde berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind durch fehlerhafte und nachlässige Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, mangelnde oder unsachgemäße Wartung, natürliche Abnutzung, Verunreinigung und außergewöhnliche Einflüsse sowie Transportschäden.

  6. In Fällen höherer Gewalt (wie Krieg oder Ausnahmezustand, Verkehrsstörungen, Streik usw. bei uns oder unserem Vorlieferanten usw.) und bei sonstigen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, sowie bei Lieferungsbehinderungen in Folge gesetzlicher Bestimmungen, sind wir berechtigt, die Lieferung entsprechend aufzuschieben, mengenmäßig zu kürzen oder zu streichen, ohne dass wir in Verzug gesetzt oder Ansprüche auf Ersatzlieferung bzw. Schadenersatz gestellt werden können. Tritt Unmöglichkeit ein oder ist die verspätete Leistungserbringung für den Käufer im Einzelfall nicht mehr zumutbar, so werden wir von unserer Pflicht zur Erbringung der Leistung und der Käufer von der Pflicht zur Erbringung einer Gegenleistung frei.

Dem Käufer stehen hieraus keine Schadenersatzansprüche zu.

Vom Tage des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, vom Käufer Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Für den Fall, dass aus früheren Rechnungen unsererseits noch Zahlungsrückstände des Käufers bestehen, sind wir zur Lieferung erst verpflichtet, wenn diese Rückstände getilgt sind.

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